Hintergründe -
auf den Punkt gebracht!
Unter dieser Überschrift stellen wir Ihnen regelmäßig Hintergrundwissen zu politischen Themen in unserer Gemeinde "mundgerecht" zur Verfügung. Nur durch Transparenz wird Politik nachvollziehbar und findet die entsprechende Akzeptanz und Unterstützung in der Bevölkerung.
Wir wollen Sie mitnehmen, liebe Bürgerinnen und Bürger, damit Sie nicht vor vollendeten Tatsachen stehen!
Gemeindepolitik ist "spannend", wir wollen Ihr Interesse dafür stärken.
Ihre WSRG
Leserbrief von Gemeindevertreter Walter Göpel:
In leidvoller Disharmonie
Der Artikel vom 21.3.24 in der WR bezüglich der Sitzung der Gemeindevertretung (GV) in Herleshausen spiegelt nicht wider, was tatsächlich abgelaufen ist.
Der Text-Anfang „In leidvoller Disharmonie“ ist einfach nur irreführend und stellt den politischen Alltag in Herleshausen schlechter dar, als er ist.
Man muss allerdings wissen, eine Bürgermeisterwahl steht an, die Luft wird dünn, und langsam werden die Messer gezückt …
Die bisher schon sehr zurückhaltenden Veröffentlichungen von Inhalten durch Verwaltung/BGM für die GV und der Wille, mal mit Zahlen an die Front zu gehen, sind seit Bekanntwerden einer konkurrierenden Kandidatin aus der WSRG eher weniger geworden.
„Der größte Redebedarf bestand zum Antrag der SPD-Fraktion“, der mit nur einer Gegenstimme zu Beginn der Versammlung zusätzlich auf die Tagesordnung gebracht wurde.
Fakt ist, und so ist es auch im Protokoll der Sitzung der GV vom 30.1.24 dokumentiert:
„Gemeindevertreter Göpel hat im Zuge der Haushaltsplanungen darauf verwiesen, dass insbes. die Investitionen im Bereich Feuerwehr und generell die Kosten zur Kinderbetreuung im Laufe des HH-Jahres verstärkt und detaillierter im Auge behalten werden müssen. BGM Böckmann hat dazu signalisiert, dass (zumindest) im Rahmen der Berichte zum Haushaltsvollzug explizit zu diesen Kostenstellen berichtet werden soll.“
Des Weiteren sollen Resolutionen in Richtung Landesregierung erarbeitet werden, um auf das Missverhältnis der Zuweisungen vom Land, im Gegensatz zu den Kosten, die die Gemeinde tragen muss, hinzuweisen. Auf Dauer kann die Kommune das nicht stemmen!
Nur, um mal Zahlen zu nennen:
Feuerwehr - Investitionsvolumen der nächsten Jahre, mittlerer einstelliger Millionenbetrag
Kindergarten - Zuzahlung der Gemeinde (laut Haushaltsplan)
2014-2018 je ca. 210.000€
2019-2021 je ca. 300.000€
2022-2023 je ca. 500.000€
2024 ca. 725.000€
Die Zuweisungen des Landes an die Gemeinde steigen jedoch bei Weitem nicht im gleichen Verhältnis an!
Aus unserer (WSRG) Sicht war daher der Antrag der SPD-Fraktion eine sinnvolle Ergänzung, um noch zeitnaher aktiv zu werden und um einen besseren Einblick zu bekommen, damit die Fraktionen überhaupt eine belastbare Resolution auf den Weg bringen können.
Wie ich bereits in der aktuellen Sitzung auf die Ausführungen von H. Heckerodt erwiderte, geht es nicht darum jemanden zu kontrollieren. Im Gegenteil, wir sind sicher, dass die Verwaltung intensiv ihre Aufgaben macht und die Zahlen prüft, verhandelt, diskutiert usw.
Unabhängig davon ist es die Pflicht und das Recht der GV sich, wie erläutert, damit näher auseinander zu setzen, um diese exponentiellen Anstiege zu verstehen, zu bewerten und vertreten zu können.
Wir sind nicht der Gemeindeverwaltung/Gemeindevorstand sondern den Bürgern verpflichtet, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben, und die letztlich die Kosten zu stemmen haben.
Deswegen möchten wir fraktionsübergreifend die Zahlen sichten, analysieren und uns eine Meinung bilden. Im besten Fall finden wir Ansatzpunkte für Einsparmaßnahmen, oder Ideen wie wir die Kosten für die kommenden Jahre im Rahmen halten.
Dieser Vorschlag wurde letztlich, genauso wie die Abstimmung zur Aufnahme dieses TOP, nahezu einstimmig (fraktionsübergreifend) angenommen und beschlossen. Aus allen Reihen kamen ergänzende Hinweise und Vorschläge.
Disharmonie sieht anders aus!
Die Wahl zur Gemeindevertretung ist gelaufen – wie geht es jetzt weiter?
Nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses kann durch jeden Wahlberechtigten Einspruch dagegen eingelegt werden. Die Einspruchsfrist ist ein Monat, und er muss ausreichend begründet sein. Nach Ablauf aller Fristen wird das offizielle Wahlergebnis verkündet.
- Anschließend lädt der Bürgermeister die 15 neu gewählten Gemeindevertreter zu ihrer ersten und damit konstituierenden öffentlichen Sitzung ein und übergibt die Leitung an das älteste gewählte Mitglied. Die Gewählten erklären die Annahme ihrer Wahl oder geben ihr Mandat an Nachrückende auf der jeweiligen Liste entsprechend ihrer Stimmenzahl.
- Aus Vorschlägen der Fraktionen (gewählte Vertreter einer Partei oder Wählergruppe) wird dann der oder die Vorsitzende der neuen Gemeindevertretung für diese Wahlperiode gewählt. Unter dann neuer Leitung werden die Stellvertreter gewählt (je 1 pro Fraktion).
- Für die anschließende Wahl in den Gemeindevorstand legen die Fraktionen einzeln oder gemeinsam Listen von Vorstands-Kandidaten vor. Jedes Mitglied der Gemeindevertretung hat 1 Stimme und wählt eine der Listen. Aus dem jeweiligen Stimmenanteil jeder Liste ergeben sich nach festgelegtem Verfahren entsprechend der Reihenfolge auf den Listen die in den neuen Vorstand beigeordneten Mitglieder, die anschließend vereidigt werden. Die erste Person der Liste mit den meisten Stimmen wird 1. Beigeordnete und damit Stellvertreter/in des Bürgermeisters.
Damit sind die wichtigsten Gremien der Gemeinde festgelegt, und die „normale“ Arbeit für die folgenden 5 Jahre beginnt: der Vorstand verantwortet mit dem Bürgermeister die Verwaltung und bereitet Beschlüsse für die Gemeindevertretung vor, die diese – ggfs. geändert – zur Ausführung durch Vorstand bzw. Gemeindeverwaltung freigibt.
Das Defizit im Hallenbad lässt sich nicht wegdiskutieren.
Wir können es nur akzeptieren - oder das Bad schließen.
Jährlich fallen hier zwischen € 200.000 und € 250.000 Kosten an. Bei Reparaturen oder Ersatzinvestitionen sind in den letzten Jahren z.T. mehr als € 300.000 p.a. aufgelaufen. Die Struktur des Hallenbades lässt eine verlässliche Kostenkalkulation nicht zu.
Die Einnahmen aus Eintrittsgeldern lagen bis 2016 regelmäßig unter € 80.000, ab 2017 leicht darüber, decken also deutlich weniger als 50% der Kosten, durchschnittlich waren es um die 35%.
Das Hallenbad ist daher „Sportförderung“ und kein Wirtschaftsbetrieb. Von Wirtschaftlichkeit sind wir weit entfernt; sie wird und kann nie erreicht werden. Und diese Förderung zu Lasten der Gemeindekasse kommt darüber hinaus nur teilweise unseren Einwohnern zugute: mehr als die Hälfte der durchschnittlich 35.000 Besucher p.a. kommt aus dem Umland.
Die zweckgebundenen Zuschüsse für die Errichtung, vor allem aber für größere Reparaturen sind noch über viele Jahre in der Bindefrist. Mit anderen Worten: würden wir das Bad schließen [freiwillig oder unfreiwillig – z.B. wenn Technik zusammenbricht], besteht Pflicht zur Rückzahlung der dann noch nicht ‚abgeschriebenen‘ restlichen Fördersumme.
Auch in dieser Zwickmühle leben wir immer.
Die Gründe zum Erhalt überwiegen dennoch, zumal wir dieses Jahr erheblich in Heizung und Lüftung investieren. Das wird Energiekosten sparen, denn Kostensenkung ist das Mittel der ersten Wahl.
Anpassung der Eintrittsgelder ist nötig, kann sich aber nur an der Konkurrenz ausrichten. Berechnet werden kann sie nicht, denn das Defizit bekommen wir nie gedeckt. Diskussionen können daher nur über die Bereitschaft geführt werden, auch in Zukunft die Verluste zu tragen.
Was ist der WerraGrenzPark – und wie wird er finanziert?
Der Park ist im Kern die „Aktion“ des Arbeitskreises "Stehender Festzug" für die 1000-Jahr-Feierlichkeiten zum Festjahr von Herleshausen. Aufgrund der Komplexität des Themas beanspruchte diese Ausstellung allerdings erheblich mehr Zeit, als zur Verfügung stand. Mit dem Anspruch der Arbeitsgruppe "Grenze", für Herleshausen, die Südringgauschule und nachfolgende Generationen etwas Dauerhaftes zu schaffen, hat sich das Thema dann verselbständigt. Der Grenzpark ist seitdem Aufgabe und Inhalt eines Vereins, der ihn auch finanziert.
Thematischer Inhalt:
Auf einer frei zugänglichen Außenanlage wird hier die Situation Herleshausens als das „Loch im Eisernen Vorhang“ dargestellt mit vielen Ereignissen dieser 40 prägenden Jahre als Grenzort. Als pädagogisches Ziel und außerschulischer Lernort werden auf Tafeln, Pulten und Bildschirmen die Unterschiede zwischen Diktatur und Demokratie herausgearbeitet und an audio-visuellen Beispielen vorgeführt.
Sämtliche Informationen dazu können seit September 2019 übers Internet abgerufen werden unter: www.werragrenzpark.info
Die Gemeinde ist insoweit davon betroffen, als sie zur Unterstützung des Vereins einen Teil der Fördermittel beantragt hat (LEADER), das Grundstück zur Verfügung stellt und auch weiterhin für dessen Pflege verantwortlich bleibt. Der Verein hat mit Sicherstellung der Finanzierung aus Spenden und Fördermitteln sein wichtigstes Ziel erreicht und bleibt auch für die weitere Nutzung in der Verantwortung.
Ist Kostenbeteiligung der Anwohner bei Straßenerneuerung noch zeitgemäß?
Diese Frage berührt verschiedene Ebenen:
1. der Wille der Bevölkerung
2. die wirtschaftliche Seite
3. die politische Seite
Zu 1.) Nur wenn „grundhafte Erneuerung“ erforderlich ist oder gewünscht wird, kommt über-haupt Kostenbeteiligung der Anwohner ins Spiel. Das war in den letzten 10 Jahren nur 1x der Fall. Auf Anwohnerversammlungen wurden sonst regelmäßig gebührenfreie Ausbesserungen gewünscht, um den eigenen Geldbeutel zu verschonen. Der Wille der Anwohner ist eindeutig.
Zu 2.) Wie zuletzt in der WR berichtet und unter TOP „Liquiditätsbericht“ detailliert dargelegt, befindet sich die wirtschaftliche Lage der Gemeinde in deutlichem Aufschwung. Die Verkäufe der letzten Gewerbeflächen sorgten für ausreichend Liquidität; nachfolgende Neuansiedlung von Gewerbe wird sich zusätzlich positiv auswirken; die Vermarktung des Neubaugebietes bringt Zuzug von Bevölkerung: das ist immer ein Gewinn. Die wirtschaftliche Lage ist also gut.
Zu 3.) Die politische Landschaft und das Umfeld tendieren klar zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Sogar der Gesetzgeber hat inzwischen den Kommunen erlaubt, darauf zu verzichten.
Eine zunächst geforderte Prüfung der Möglichkeiten schien deshalb nicht nötig, so dass einstimmig die Abschaffung zum 31.12.2022 beschlossen wurde.
Einrichtung einer Tourismus-Kommission
Zur Tourismusförderung hat es in der Vergangenheit immer wieder einzelne Ansätze und Verbesserungen gegeben. Alle Parteien waren sich aber einig, dass eine strategische und parteiübergreifende Herangehensweise und Bearbeitung einen grundlegenden Wandel herbeiführen kann. Ein Erfolg versprechendes Ergebnis steigert dann nicht nur die Attraktivität der Gemeinde, sondern kommt vor allem auch uns als Familien und Einzelpersonen zugute.
Entsprechend wurde der Gemeindevorstand bei der gestrigen Gemindevertretersitzung (am 22.6.21) beauftragt, ein Tourismus-Konzept zu entwickeln, das in jedem Fall Unterstützung für die Ansiedlung von Gastronomie und Hotellerie einschließt, wie auch ein Radwegenetz für die ganze Gemeinde. Hierfür wurde unverzügliche Einberufung einer Kommission gemäß § 72 HGO empfohlen, an der neben festgelegter Anzahl an Gremienvertretern aller Parteien auch fachkundige Bürger teilnehmen sollen.
Erste Entwürfe sollen dann durch Meinungen und weitere Vorschläge interessierter Einwohner in Form eines „runden Tisches“ ergänzt oder erweitert werden.
Was für eine Vereinbarung hat die Gemeinde mit K+S geschlossen?
3 Gemeinden und ein Fischereiverband haben 2014 gegen die Einleitgenehmigung geklagt: Witzenhausen, Gerstungen, Herleshausen und der "Anglertreff Thüringen". Die Gerichtsverhandlung wurde ausgesetzt, weil die Kläger sich auf Vergleichsverhandlungen mit K+S eingelassen haben. Diese zogen sich 6 Jahre lang hin, bis zum 31.12.2020 die Einleitgenehmigung ausgelaufen ist und die Klage sich damit von alleine erledigt hat. Bereits 2018 ist Gerstungen aus der Klage ausgestiegen, und kurz vor Auslauf Ende 2020 hat Herleshausen die Klage zurückgenommen und sich verpflichtet, "Bemühungen von K+S zur Reduzierung der Einleitung von Salzabwässern zu unterstützen". Im Gegenzug hat K+S die Verfahrenskosten der Klage übernommen und sich verpflichtet, eine Rekultivierungsmaßnahme der Gemeinde in den Werraauen mit zu finanzieren.